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Was für eine Strafe bekommt man wenn man ein 6 Monate altes Baby auf dem Schoß im Auto für eine kurze Strecke mitnimmt?

Frage von anonym (05.09.2010 | 14:38)
Antwort wurde versendet

Wenn Du bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt hast, beträgt der Bußgeldregelsatz 30 Euro. Wenn Du wie im geschilderten Fall ein Kind ohne jede Sicherung befördert hast, beträgt der Bußgeldregelsatz 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg (B-Verstoß während Probezeit).

Quelle: Antwort von HannesB (05.09.2010 | 14:53) und Bestätigung von Questlerianer (05.09.2010 | 15:01)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (05.09.2010 | 14:42):
    "30,00 Euro Verwarnungsgeld:
    Mitnahme eines Kindes mit nicht vorschriftsmäßiger Rückhalteeinrichtung (Verwendung eines normalen Sicherheitsgurtes oder Verwendung einer Rückhalteeinrichtung, welche nicht der Größe oder dem Gewicht des Kindes entsprach)" Verstoß melden
  2. christopherturk schrieb am (05.09.2010 | 15:15):
    Und moralisch gehört derjenige sowieso.... Verstoß melden
  3. HannesB schrieb am (05.09.2010 | 15:18):
    Exakt! Ich finde es immer pervers, was vor "unserem" Kindergarten mittags um 12 abgeht (links der Kindi, rechts zwei Grundschulen, dazwischen eine Durchgangsstraße). Verstoß melden
  4. Questlerianer schrieb am (05.09.2010 | 15:19):
    Das stimmt, da machen sich zahlreiche Eltern wirklich keinen Kopf!
    Das verstehe, wer will! Verstoß melden
  5. christopherturk schrieb am (05.09.2010 | 15:26):
    Wenn du einmal ein Kind gesehen hast, das durch die Windschutzscheibe geschossen ist, weil Mama es nicht gesichert hat, dann würde ich einfach diese Bilder zustellen anstatt 30 Euro zu verlangen. Verstoß melden

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