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Was darf ich alles für Waffen besitzen wenn ich eine Jagdprüfung machen würde und die bestehe?

Frage von anonym (13.09.2010 | 17:00)
Antwort wurde versendet

Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber: zum Erwerb von Langwaffen, die nach dem Bundesjagdgesetz (hier § 19) erlaubt sind. Definition: „Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet."

Quelle: Antwort von Mimbrocken (13.09.2010 | 17:25) und Bestätigung von Hori (13.09.2010 | 17:26)

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