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iPhone-Frage
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Was bedeutet, für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen wertersatz leisten?

Frage von anonym (19.10.2011 | 19:15)
Antwort wurde versendet

Grundsätzlich: Wenn du das "Ding" so hernimmst, wie man es normalerweise benutzen sollte, musst du nichts berappen, wenn es sich in diesem Rahmen dabei abnützt. Für konkretere Fälle und vorsorglich: Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen und tun das hiermit auch nicht. Gruß von hiogi.de

Quelle: Antwort von christopherturk (19.10.2011 | 20:54) und Bestätigung von StanleyKubrick (19.10.2011 | 20:56)

Ergänzungen

  1. StanleyKubrick schrieb am (19.10.2011 | 19:16):
    Keine Rechtsberatung... ^^ Verstoß melden
  2. Questlerianer schrieb am (19.10.2011 | 19:29):
    So ungefähr ...^^
    Oder auch "keinerlei Garantie" ...^^ Verstoß melden
  3. StanleyKubrick schrieb am (19.10.2011 | 19:31):
    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__346.html Verstoß melden

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