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Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht ? Nach wieviel Jahren ?!

Frage von anonym (01.09.2011 | 21:44)
Antwort wurde versendet

Die Tilgungsfristen sind unterschiedlich. Sie betragen bei einer Ordnungswidrigkeit 2 Jahre, bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen 5 Jahre und bei Straftaten, im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen bzw. bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis 10 Jahre.

Quelle: Antwort von Questlerianer (01.09.2011 | 21:50) und Bestätigung von winni300 (01.09.2011 | 22:20)

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