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Vorladung als Besch. (KörVer). Dürfen die mir Blut / Urin abnehmen?

Frage von Redrum (27.07.2011 | 15:12)
Antwort wurde versendet

Achtung! Keine Rechtsberatung, sondern nur ein unverbindlicher Hinweis: Grundsätzlich ja, aber nur "zur Feststellung von Tatsachen [...], die für das Verfahren von Bedeutung sind", was zumindest mir im Rahmen eines Körperverletzungsvorwurfs eher unwahrscheinlich erscheint. Frage bitte im Zweifel einen Rechtsanwalt.

Quelle: Antwort von StanleyKubrick (27.07.2011 | 15:31) und Bestätigung von Dino123 (27.07.2011 | 15:33)

Ergänzungen

  1. StanleyKubrick schrieb am (27.07.2011 | 15:36):
    Hmmm, unglücklich formuliert von mir. Besser hieße es: "Grundsätzlich nein, außer es dient der 'Feststellung von Tatsachen [...], die für das Verfahren von Bedeutung sind'". Verstoß melden
  2. StanleyKubrick schrieb am (27.07.2011 | 15:38):
    Hmmm, unglücklich formuliert von mir. Besser hieße es: "Grundsätzlich nein, außer es dient der 'Feststellung von Tatsachen [...], die für das Verfahren von Bedeutung sind'". Verstoß melden
  3. Waldi1972 schrieb am (27.07.2011 | 15:40):
    noch eine Quelle, nach dieser ist eine Urinprobe grundsätzlich freiwillig

    http://www.juraforum.de/forum/betaeubungsmittelrecht/vorldun g-und-tests-280197 Verstoß melden

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