Antworten und Tipps zur Frage
Vorladung als Besch. (KörVer). Dürfen die mir Blut / Urin abnehmen?
Frage von Redrum (27.07.2011 | 15:12)
Achtung! Keine Rechtsberatung, sondern nur ein unverbindlicher Hinweis: Grundsätzlich ja, aber nur "zur Feststellung von Tatsachen [...], die für das Verfahren von Bedeutung sind", was zumindest mir im Rahmen eines Körperverletzungsvorwurfs eher unwahrscheinlich erscheint. Frage bitte im Zweifel einen Rechtsanwalt.

Ergänzungen
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StanleyKubrick schrieb am (27.07.2011 | 15:36):
Hmmm, unglücklich formuliert von mir. Besser hieße es: "Grundsätzlich nein, außer es dient der 'Feststellung von Tatsachen [...], die für das Verfahren von Bedeutung sind'".
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StanleyKubrick schrieb am (27.07.2011 | 15:38):
Hmmm, unglücklich formuliert von mir. Besser hieße es: "Grundsätzlich nein, außer es dient der 'Feststellung von Tatsachen [...], die für das Verfahren von Bedeutung sind'".
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Waldi1972 schrieb am (27.07.2011 | 15:40):
noch eine Quelle, nach dieser ist eine Urinprobe grundsätzlich freiwillig
http://www.juraforum.de/forum/betaeubungsmittelrecht/vorldun g-und-tests-280197
Ergänzung schreiben:
Zugeordnetes Thema:
Blut,
Urin