Antworten und Tipps zur Frage
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*keine Rechtsberatung*
Wenn nicht in den letzten Wochen Neues geregelt wurde, dann muss die Energiesparverordnung nur bei Neubauten oder bei größeren Umbaumassnahmen an Altbauten eingehalten werden, und auch da nur, wenn einige Bedingungen erfüllt sind (Quelle 1)
Der Zustand muss nur erhalten bleiben.
Quelle:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Energieeinsparverordnung#Geltungsbereich
- http://www.klima-sucht-schutz.de/mitmachen/beitrag/article/ist-moderni sierung-fuer-vermieter-pflicht.html
- http://www.oekozentrum-nrw.de/enev.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/index.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__11.html
Ergänzungen
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Waldi1972 schrieb am (10.10.2011 | 16:53):
Das Ding hieß früher noch Wärmeschutzverordnung.
Das Dämmen eines Hauses - meist auch mit Abdichtarbeiten verbunden - ist ein recht teures Unterfangen, daher mussten bislang lediglich beim Neubau und bei umfangreichen Sanierungsarbeiten die Grenzwerte der Vorschrift eingehalten werden.
Theoretisch ist natürlich denkbar, dass es eine Ländervorschrift oder eine Satzung gibt, die auch für den Bestand eine solche Forderung aufmacht. Aber das halte ich für unwahrscheinlich, denn diese Vorschrift und damit auch die Grenzwerte werden ja alle paar Jahre angepasst. Dann müsste ja jeder Vermieter alle paar Jahre die Dämmwerte erhöhen.
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