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Unter welchen Bedingungen stellt das downloaden con Datein ( mp3, Filme) einen Verstoß gegen Art. 14 des GG dar?

Frage von anonym (18.01.2011 | 11:18)
Antwort wurde versendet

Gar nicht. Das Grundgesetz ist öffentliches Recht, das heißt hier sind Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern geregelt. Art. 14 gewährleistet das Eigentum, Diebstahl (worum es in der Frage offenbar geht) hat damit nichts zu tun. Hier gelten Straf- und Urheberrecht.

Quelle: Antwort von Hajott (18.01.2011 | 11:29) und Bestätigung von StanleyKubrick (18.01.2011 | 11:31)
Bewertung: neutral
Kommentar: Falsche Antwort

Ergänzungen

  1. Hajott schrieb am (18.01.2011 | 11:20):
    IMO gar nicht. Grundgesetz ist öffentliches Recht und regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern.

    Evtl. verstößt das gegen Urheberrecht, das hat aber nix mit dem Grundgesetz zu tun. Verstoß melden
  2. littlesista schrieb am (18.01.2011 | 11:21):
    Genauso etwas wollte ich auch gerade schreiben. Verstoß melden
  3. StanleyKubrick schrieb am (18.01.2011 | 11:26):
    Ja, ist genau richtig. Die Grundrechte sind subjektiv-öffentliche Rechte, die nur mittelbar Drittwirkung zwischen Privaten entfalten, beispielsweise wenn sie zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Privatrechts fruchtbar gemacht werden... Verstoß melden
  4. hiogiANNA schrieb am (07.02.2011 | 18:12):
    Die Bewertung wurde geändert. Wir sind übrigens keine Rechtsberatung :-)
    LG Anna Verstoß melden

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