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Sind die ersten beiden Strophen der Nationalhymne reinrechtlich verboten?

Frage von anonym (28.09.2010 | 21:14)
Antwort wurde versendet

Eine verbreitete Legende (speziell unter „professionellen Vergangenheitsbewältigern“) besagt, das Singen der ersten und zweiten Strophe des Deutschlandliedes sei verboten. Das trifft nicht zu.
Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes.

Quelle: Antwort von Questlerianer (28.09.2010 | 21:23) und Bestätigung von littlesista (28.09.2010 | 21:28)

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