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Oma muß in Pfl.heim. Rente 1000€ Pf. Vers. Zahlt 1200€ dazu Restkosten ca. 1900€ wer zahlt das? Eigene Kinder selbst schon Rentner. Kein erspartes.Können Enkel belangt werden? Bitte Quellen und Links

Frage von anonym (11.06.2010 | 11:43)
Antwort wurde versendet

Ja, Enkel können belangt werden: Nach § 1601 BGB sind nämlich nicht nur Eltern gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch umgekehrt, also auch Kinder und Enkel gegenüber ihren Eltern bzw. Großeltern (sog. Elternunterhalt). Siehe Link

Quelle: Antwort von bbweb (11.06.2010 | 12:37) und Bestätigung von Questlerianer (11.06.2010 | 12:39)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (11.06.2010 | 12:41):
    Allerdings ist die Unterhaltspflicht „jung gegenüber alt“ deutlich schwächer ausgestaltet, als die der Eltern gegenüber ihren Kindern. Zudem müssen gemäß den §§ 1602 bis 1615 BGB viele weitere Voraussetzungen vorliegen, damit eine solche Unterhaltspflicht der Kinder besteht. Insbesondere muss das Kind „leistungsfähig“ sein, es soll ja durch die Unterhaltspflicht nicht selbst in Not kommen. Verstoß melden

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