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NRW: 9, oder 10 schulbesuchsjahre bis es möglich ist die schule zu verlassen?

Frage von anonym (25.11.2011 | 14:12)
Antwort wurde versendet

Landesverfassung NRW legt fest, dass die Schulpflicht 10 Jahre beträgt.

Quelle: "Die mit der Einschulung in eine Grundschule beginnende Vollzeit- schulpflicht dauert 10 Schuljahre und umfasst den Besuch einer Grundschule (...) und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe I ..."

Quelle: Antwort von Waldi1972 (25.11.2011 | 14:46) und Bestätigung von StanleyKubrick (25.11.2011 | 14:46)

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