Antworten und Tipps zur Frage
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Auch für gebrauchte Ware besteht eine Gewährleistungspflicht. Diese darf der Händler von zwei auf ein Jahr verkürzen, muss dies aber ausdrücklich erwähnen, sonst gelten die gesetzlichen zwei Jahre.
Also zurück mit dem Ding!
Quelle: Antwort von littlesista (16.08.2011 | 13:13)
und Bestätigung von hansalbers (16.08.2011 | 13:13)
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