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Muss ich eine nachträglich eingebaute Anhängerkupplung beim TÜV eintragen lassen ? So eine EU-Bescheinigung list dabei...

Frage von anonym (09.06.2010 | 16:17)
Antwort wurde versendet

Nicht zwingend!
Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängezugvorrichtungen ist somit eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.
Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00)

Antwort von Questlerianer (09.06.2010 | 16:43) und Bestätigung von Guendi (09.06.2010 | 16:45)

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (09.06.2010 | 16:44):
    Quelle vergesssen!!
    http://www.kupplungcenter.de/default.asp?action=ShowTranslat edPage&code=179&title4google=Aktuelles+-+Anh%E4ngerkupplung+ Eintragung+T%DCV+Nicht+erforderlich...&title=Anh%E4ngerkuppl ung+Eintragung+T%DCV+Nicht+erforderlich... Verstoß melden

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