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Muss ein Arbeitgeber nach Tarif bezahlen? Bitte mit Infos. Auch gerne in Ergänzungen! Danke!

Frage von Zeitspeicher (14.07.2008 | 15:20)
Antwort wurde versendet

Wenn eine Firma einer Gewerkschaft angehört(ver.di, ig-bce, ig-metall...), dann ja. Bitte Tarif nichtz mit Mindestlohn verwechseln:-)

Quelle: Antwort von taranta (14.07.2008 | 16:00) und Bestätigung von hansalbers (14.07.2008 | 16:04)
Bewertung: positiv
Kommentar: Danke!

Ergänzungen

  1. Rob schrieb am (15.07.2008 | 06:08):
    Die Antwort ist leider grundfalsch. Eine Firma gehört niemals einer Gewerkschaft an, sondern ggf. dem entsprechenden Arbeitgeberverband. Das hier als Quelle genannte Betriebsratsmitglied hat das sicher anders gemeint:

    Ein Arbeitgeber ist unter zwei Voraussetzungen an den Tarifvertrag gebunden, muß also nach Tarif bezahlen:

    1.) Der Arbeitgeber ist Mitglied im tarifaushandelnden Arbeitgebererband.

    2.) Der betroffene Arbeitnehmer ist in einem Gewerbe tätig, für dessen Tarifvertrag die sog. Allgemeinverbindlichkeit festgeschrieben wurde (vom Arbeitsminister), z. B. sind die von ver.di ausgehandelten Tarife für das Bewachungsgewerbe auch dann bindend, wenn weder der Arbeitgeber dem Arbeitgeberverband, noch der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehört. Verstoß melden
  2. Zeitspeicher schrieb am (15.07.2008 | 09:04):
    Ok! Danke Rob! Verstoß melden
  3. taranta schrieb am (15.07.2008 | 19:28):
    Im Grunde genommen habe ich genau das gleiche gesagt ^^... Da ich jetzt eine Gewerkschaft nicht nochmals untergeordnet habe und Arbeitgeberverband gewschrieben habe, tut mir leid.
    Verstoß melden

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