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Web-Frage
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Müssen Enkel auch für ihre Großeltern aufkommen wenn die ins Heim kommen? Auch wenn man nix mit denen zu tun hat?

Frage von anonym (04.12.2009 | 18:55)
Antwort wurde versendet

Nein. Siehe dazu bitte die Quellen.

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. Mimbrocken schrieb am (04.12.2009 | 19:06):
    Grundsätzlich besteht nach § 1601 BGB auch eine Unterhaltspflicht der Enkel gegenüber ihren Großeltern. In der Regel beantragen aber die Großeltern Sozialhilfe, wenn sie mit ihrem Einkommen und Vermögen z. B. nicht die hohen Kosten des Pflegeheims bestreiten können. Der Unterhaltsanspruch der Großeltern geht nach § 94 SGB XII aber nicht auf den Sozialhilfeträger über. Die Enkel müssen also nicht für die Pflegekosten der Großeltern aufkommen. Verstoß melden

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