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Mon , ich bin vom 1.-31.8. bei einem Arbeitgeber beschäftigt und bin ab heute bis einschl. 31.8. arbeitsunfähig gemeldet . Habe ich trotzdem Anspruch auf ein volles Monatsgehalt oder springt die Krankenkasse ein ?

Frage von anonym (15.08.2011 | 10:26)
Antwort wurde versendet

Die Krankenkasse! Eine Entgeltfortzahlung des AG ist u.a. daran geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis SEIT mindestens vier Wochen besteht.

Quelle: Antwort von Questlerianer (15.08.2011 | 11:10) und Bestätigung von dasCARUSO (15.08.2011 | 11:12)

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