Antworten und Tipps zur Frage
Mietrecht: Habe Waschmaschine in Keller angeschlossen und gemerkt,das der Hahn nicht funzt.Habe ihn reparieren lassen.Mieter verlangt Geld von mir wegen "Kleinsreparatur". Darf er?
Frage von anonym (11.03.2009 | 15:40)
Die Frage ist unklar.Bist Du Mieter oder Vermieter? Gemeinschaftswaschkeller?Vermieter KANN Kleinstreparaturen umlegen,wenn im Mietvertrag.

Bewertung: positiv
Kommentar: ok danke. bin mieter, sorry!
Ergänzungen
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Centine schrieb am (11.03.2009 | 15:55):
Im Gemeinschaftsraum? Privatkeller? Fragt hier der Mieter o. Vermieter?
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Questlerianer schrieb am (11.03.2009 | 16:01):
Die Frage ist so nicht zu verstehen, wie Centine sagt! Ich TIPPE auf de Vermieter, der Geld fordert, da der Mieter die Reparatur wohl selbst in Auftrag gegeben hat. Bleibt aber Spekulation!
Übrigens - Kleinstreparaturen müßten im MV geregelt sein.
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Hajott schrieb am (11.03.2009 | 16:04):
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass wir uns hier nicht auf das Glatteis einer juristischen Beratung begeben sollten.
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LuckyDerGuru schrieb am (11.03.2009 | 16:07):
Ich hab da keine Erfahrung, aber wie funktioniert das, dass der Mieter eine Reparatur in Auftrag gibt und der Vermieter dann Geld fordert? Kann der Mieter Reparaturen auf Rechnung des Vermieters in Auftrag geben??
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Questlerianer schrieb am (11.03.2009 | 16:12):
Iss nur nen Versuch!
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Hajott schrieb am (11.03.2009 | 16:14):
Meine Vermutung ist: Der Mieter hat den Handwerker beauftragt und der Handwerker hat die Rechnung an den Vermieter geschickt (keine Ahnung, ob das so einfach geht). Der Vermieter will die Kohle nun vom Mieter zurückhaben, weil evtl. im Mietvertrag steht, dass Kleinstreparaturen (AFAIK bis 50 €) vom Mieter zu tragen sind. Aber ich bin kein Jurist, auch wenn ich im Rahmen meines Studiums auch juristische Vorlesungen besucht habe/besuchen musste.
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Questlerianer schrieb am (11.03.2009 | 16:14):
Was solls? Ohne weitere Infos haben wir eh keine Chance.
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Questlerianer schrieb am (11.03.2009 | 16:19):
@Hajott
Das ist genau das, was ich unter 2.) auch annehme und worauf ich meine Antwort versucht habe aufzubauen.
Generell ist es kritisch, als Mieter Aufträge ohne vorherige Rücksprache mit dem Vermieter auszulösen - abgesehen von Havariefällen.
Und selbst dann berufen sich diverse Vermieter auf eigene Notdienste!
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Centine schrieb am (11.03.2009 | 16:21):
Lest mal hier nach:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=653
Wer eigenmächtig und ohne vorherige Einschaltung des Vermieters Schäden in seiner Mietwohnung reparieren lässt, bleibt auf den Kosten sitzen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Von Eilfällen abgesehen, haben Vermieter bei der Beseitigung von Mängeln grundsätzlich den Vorrang und dürfen vom Mieter nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/710/430462/text/
Ergänzung schreiben: