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Mein Vermieter hat mir heute gesagt, dass er neulich mal mit dem Dachdecker in meiner Wohnung war, weil was kaputt gewesen sei. Ich wusste davon nichts, bis es mir gesgat wurde. Ist das ok?

Frage von anonym (03.05.2011 | 15:57)
Antwort wurde versendet

So lange dir das recht ist, ist das kein Problem. Aber grundsätzlich gilt, dass er nur nach Anmeldung die Wohnung des Mieters betreten darf. Ausnahmsweise darf der Vermieter in dringenden Notfällen (z.B.: Wasserrohrbruch) auch ohne Anmeldung die Wohnung betreten und
auch eine Notöffnung vornehmen lassen.

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