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Mein Mieter ist 3 Mieten im Rückstand. Sein Arbeitgeber ist mir bekannt. Kann ich Lohnpfändung machen? Wie muss och vorgehen?

Frage von anonym (24.05.2010 | 19:09)
Antwort wurde versendet

Das muss über das Amtsgericht gehen. Zuerst musst du erfolglos schriftlich mahnen. Dann muss, einfach gesagt, dies beim zuständigen Gericht angemeldet werden. Letztendlich wird dir ein vollstreckbarer Titel ausgestellt und mit diesem kannst du pfänden (Quelle). Lass das einen Fachanwalt machen, der kennt sich damit aus

Quelle: Antwort von christopherturk (24.05.2010 | 19:13) und Bestätigung von Clara (24.05.2010 | 19:16)

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