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Mal angenommen, ich habe was geklaut...was für zwei €.Und wurde erwischt.Vor 6 Jahren hatte ich schon mal was geklaut (auch was kleines) ging aber zum Richter.Ist man Wiederholungstäter?

Frage von anonym (16.10.2011 | 01:17)
Antwort wurde versendet

Das kommt drauf an, ob das Verfahren damals eingestellt wurde, oder du eine Strafe bekommen hast. Wenn du verurteilt wurdest, bist du wohl ein "Wiederholungstäter". Allerdings können wir hier keine Rechtsberatung leisten. Im Zweifel schalte unbedingt einen Anwalt ein. Gruß

Quelle: Antwort von winni300 (16.10.2011 | 02:21) und Bestätigung von LuckyDerGuru (16.10.2011 | 08:45)

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