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Web-Frage
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Macht man sich eigentlich strafbar wenn man in einem frenden unverschlüsselten Funknetz (WLAN) heimlich surft?

Frage von anonym (21.12.2010 | 23:01)
Antwort wurde versendet

Die Nutzung fremder Funkdatennetze, die mittels WEP gegen Zugriff besonders gesichert sind, ist gem. § 202a StGB strafbar; die bloße Nutzung fremder Datennetze als Internetzugang ohne einen Bruch der Verschlüsselung bleibt hingegen straflos. Das gefundene Ergebnis mag zunächst überraschen; bei genauerer Betrachtung ...

Quelle: Antwort von Mimbrocken (21.12.2010 | 23:06) und Bestätigung von winni300 (21.12.2010 | 23:09)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

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