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iPhone-Frage
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Macht man sich als Minderjähriger in der Schweiz bei versuchtem Betrug strafbar?

Frage von Sven793 (22.08.2010 | 20:03)
Antwort wurde versendet

Ja. In der Schweiz gelten Kinder ab dem 10. Lebensjahr als strafmündig (Art. 3 Abs. 1 JStG). Vielleicht kannst Du Dein iPhone ja mit ins Gefängnis nehmen, dann kannst Du uns weiter Fragen stellen. Schönen Abend.

Quelle: Antwort von hansalbers (22.08.2010 | 20:10) und Bestätigung von Questlerianer (22.08.2010 | 20:12)

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