Antworten und Tipps zur Frage
Korrektur meiner frage. Kann ich als deutscher blinder in den niederlanden vergünstigt mit dem zug fahren? Falls ja wie ist die vergünstigung?
Frage von bueffel25 (21.10.2008 | 11:36)
Nein. Deine Begleitperson kann allerdings kostenlos mitreisen. Das gilt auch für Rollstuhlfahrer. Siehe dazu die Quelle ab Seite 95.

Quelle:
Antwort von hansalbers (21.10.2008 | 11:42)
und Bestätigung von Mimbrocken (21.10.2008 | 11:46)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner
Ergänzungen
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Mimbrocken schrieb am (21.10.2008 | 11:39):
Gilt der Schwerbehindertenausweis auch für Fahrten in die Niederlande?
Nein, im Ausland hat der deutsche Schwerbehindertenausweis generell keine Gültigkeit. Sie müssen deshalb für Auslandsreisen eine Fahrkarte kaufen. Für die Fahrt von Kaldenkirchen nach Venlo wird jedoch lediglich ein VRR-Zusatzticket benötigt.
Allerdings ist es möglich, dass Sie bei Vorzeigen Ihres deutschen Schwerbehindertenausweises im Ausland auf freiwilliger Grundlage Vergünstigungen erhalten. Rollstuhlfahrer und blinde Personen mit dem Merkzeichen „B“ können so etwa bei den Niederländischen Eisenbahnen (NS) eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Die entsprechende (kostenlose) Fahrkarte für die Begleitperson muß in Deutschland erworben werden.
Die Möglichkeit der Mitnahme einer Begleitperson besteht auch in weiteren Ländern, nähere Auskünfte hierzu erhalten sie in der Broschüre „Mobil mit Handicap“, die sie auf den Internetseiten der DB AG (auf den Seiten 95-101) herunterladen können.
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hansalbers schrieb am (21.10.2008 | 11:45):
Das gilt allerdings nur, wenn die Fahrt in Deutschland beginnt. Siehe dazu diese Quelle:
http://www.bsbh.org/index.php?id=129
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