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Können Prostituierte ihre Berufskleidung und ihr "Werkzeug" von der Steuer absetzen?

Frage von anonym (10.04.2011 | 17:46)
Antwort wurde versendet

Ja,"Werkzeuge" können Prostituierte als Arbeitsmittel angeben.Dessous lassen sich als Arbeitskleidung geltend machen,vorrausgesetzt natürlich,die Quittungen liegen vor.

Quelle: Antwort von Zossen (10.04.2011 | 19:36) und Bestätigung von StanleyKubrick (10.04.2011 | 19:38)

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