Antworten und Tipps zur Frage
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Ja,"Werkzeuge" können Prostituierte als Arbeitsmittel angeben.Dessous lassen sich als Arbeitskleidung geltend machen,vorrausgesetzt natürlich,die Quittungen liegen vor.
Quelle: Antwort von Zossen (10.04.2011 | 19:36)
und Bestätigung von StanleyKubrick (10.04.2011 | 19:38)
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