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Kann und darf mein Anwalt, wenn ich ihn beauftrage, in meinem Namen Strafanzeige gegen dritte erstatten?

Frage von anonym (07.12.2011 | 10:11)
Antwort wurde versendet

Klar. Warum nicht?
Eine Strafanzeige kann von jedermann angebracht werden, und zwar bei der Staatsanwaltschaft, jeder Polizeidienststelle oder bei den Amtsgerichten. Sie wird verstanden als eine Anregung an die Strafverfolgungsbehörden zu prüfen, ob Anlass zur Einleitung eines Strafverfahrens besteht.

Quelle: Antwort von Questlerianer (07.12.2011 | 10:24) und Bestätigung von HannesB (07.12.2011 | 10:25)

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