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Kann meine Tochter, ohne mein Wissen, ein Kaufgeschäft über 55 Euro eingehen? Meine Tochter ist 14 Jahre alt.

Frage von anonym (26.05.2010 | 14:50)
Antwort wurde versendet

Grds:Minderjährige können keine Kaufverträge schliessen, ohne Zustimmung-schwebend unwirksamABER:§110BGG:Vertrag gilt als von Anfang an wirksam,wenn Kaufpreis schon aus eigenen Mitteln bezahlt,die Deiner Tocher zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen worden sind. Dies ist keine verblindliche Rechtsauskunft

Quelle: Antwort von avm01 (26.05.2010 | 15:01) und Bestätigung von Sushi (26.05.2010 | 15:01)

Ergänzungen

  1. T0mm1 schrieb am (26.05.2010 | 14:58):
    http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html Verstoß melden
  2. avm01 schrieb am (26.05.2010 | 15:01):
    Sorry, BGB sollte das natürlich heissen Verstoß melden
  3. StanleyKubrick schrieb am (26.05.2010 | 15:04):
    Hab' gerade mal in den juris-PK geschaut. Nach herrschender Auffassung ist es wohl jedenfalls so, dass § 110 BGB nicht die Maßgeblichkeit eines entgegenstehenden tatsächlichen oder mutmaßlichen Willens des Erziehungsberechtigten zu suspendieren vermag. Er eröffnet dem Minderjährigen vielmehr nur einen Handlungsspielraum in dem Rahmen, der von den Erziehungsmaßnahmen des Erziehungsberechtigten gesteckt ist. Verstoß melden

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