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Kann man in Deutschland nur einmal Lebenslänglich oder mehrmals bekommen für ein Delikt?

Frage von 4X3L (05.12.2011 | 22:19)
Antwort wurde versendet

Die Verhängung einer mehrfach lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder von Strafzeiträumen, die die normale Lebensspanne eines Menschen überschreiten, ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Die Mindesthaftdauer liegt bei 15 Jahren, außer wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, dann auch länger.

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