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Kann ich verpflegungs-mehraufwand für auslandsdienstreisen als werbungskosten in der einkommensteuer-erklärung geltend machen die ich vom arbeitgeber zwar bekommen habe,aber nicht in der lohnsteuer-bescheinigung auftauchen?

Frage von anonym (08.04.2008 | 15:57)
Antwort wurde versendet

Die musst / darfst du gar nicht angeben :-) Hast du ja steuerfrei bekommen (quasi bar auf die Hand), ohne Abzug. Ich habe dadurch nen guten Nebenverdienst :-)

Quelle: Antwort von regiegott (08.04.2008 | 16:01) und Bestätigung von exsylor (08.04.2008 | 16:03)

Ergänzungen

  1. exsylor schrieb am (08.04.2008 | 16:03):
    Hoffentlich liest das Finanzamt nicht mit ;-) Verstoß melden
  2. regiegott schrieb am (08.04.2008 | 16:05):
    Wieso, das ist alles ganz legal! Spesen sind steuerfreie "Aufwandsentschädigungen" für teuer auswärts Essen, Trennungsgeld, ...
    Es gibt ab 8h vom Dienstort entfernt 6€, ab 14h 12€ und ab 24h 24€ pro Tag. Verstoß melden
  3. exsylor schrieb am (08.04.2008 | 16:36):
    Also gibst Du sie beim F auch nicht an? Verstoß melden
  4. regiegott schrieb am (08.04.2008 | 16:41):
    Ne, muss man nicht. Gibt auch kein Feld dafür. Sind steuerfreie Aufwandsentschädigungen. Verstoß melden

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