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Kann ich Einsicht in die von mir gespeicherten Daten beim Sozialamt einnehmen bzw. beantragen?

Frage von anonym (02.03.2011 | 18:21)
Antwort wurde versendet

Ja, aber natürlich! In einer Sozialhilfeakte finden sich ja gerade die Daten des Hilfesuchenden. Dieser hat ein Recht auf Kenntnis seiner Daten. Bei laufenden Verfahren hat der Hilfesuchende daher ein gesetzliches Akteneinsichtsrecht, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend machen kann (§ 25 SGB X).

Ergänzungen

  1. seemann schrieb am (02.03.2011 | 18:29):
    Kuck mal hier http://www.datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen Verstoß melden
  2. seemann schrieb am (02.03.2011 | 18:51):
    §25 SGB X müßte es sein Verstoß melden

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