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kann es auf Bundesebene nach GG volksentscheide geben?

Frage von steinmetz (11.07.2010 | 21:26)
Antwort wurde versendet

Nur, wenn es um zwei DInge geht: Neugliederung des Bundesgebiet, nur in den betroffenen Gebieten (29 GG), oder wenn die Verfassung ersetzt werden sol (146 GG). Nach 29 GG ging es nur 1990 (Berlin+Brandenburg zusammenlegen, abgelehnt), ansonsten noch nie. Eine andere Art Volksentscheid gibt es nicht. Gruß, hiogi.de

Quelle: Antwort von christopherturk (11.07.2010 | 21:32) und Bestätigung von Mimbrocken (11.07.2010 | 21:36)

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