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Kann die Bundesregierung den Bundespräsidenten absetzen oder ist die einzige Möglichkeit, dass dieser selbst das Amt aufgibt?

Frage von anonym (08.01.2012 | 19:04)
Antwort wurde versendet

Ja, per Präsidentenanklage, ist aber noch nie angewandt worden!
Die Präsidentenanklage kann gemäß Art. 61 GG auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestages oder des Bundesrates durch Beschluss mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag oder Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.

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