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Juristische Frage . Wenn jemand bei Youtube o.ä. Sich z.b. Das Lied "Bomben auf England" oder " Horst Wessel Lied" runterlädt ist das schon strafbar. Bzw. Man hört es zuhause und Nachbarn hören es?

Frage von anonym (19.06.2010 | 18:25)
Antwort wurde versendet

Ich würde das nicht als Wiederbetaetigung qualifizieren, weil das Konsumieren von Nazi-Inhalten keine aktive Verbreitung darstellt. Etwas anderes ist es, wenn jemand diese Inhalte weitergibt bzw. absichtlich so laut abspielt, dass es die Nachbarn auch hören (müssen).

Quelle: Antwort von ulrich (19.06.2010 | 18:43) und Bestätigung von hansalbers (19.06.2010 | 18:45)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. hiogi schrieb am (19.06.2010 | 18:29):
    Ergänzung eines mobile app users
    Nachbarn hören es und zeigen einen an. Was wären Strafen falls es überhaupt Strafbar ist? Verstoß melden
  2. Hajott schrieb am (19.06.2010 | 18:32):
    Probier es aus, dann weißt du es. Ich werde jedenfalls nicht für Nazis irgendwelche juristischen Sachen recherchieren. Verstoß melden
  3. hansalbers schrieb am (19.06.2010 | 18:41):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html Verstoß melden

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