Antworten und Tipps zur Frage
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Ich würde das nicht als Wiederbetaetigung qualifizieren, weil das Konsumieren von Nazi-Inhalten keine aktive Verbreitung darstellt. Etwas anderes ist es, wenn jemand diese Inhalte weitergibt bzw. absichtlich so laut abspielt, dass es die Nachbarn auch hören (müssen).
Quelle: Antwort von ulrich (19.06.2010 | 18:43)
und Bestätigung von hansalbers (19.06.2010 | 18:45)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner
Kommentar: keiner
Ergänzungen
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hiogi schrieb am (19.06.2010 | 18:29):
Ergänzung eines mobile app users
Nachbarn hören es und zeigen einen an. Was wären Strafen falls es überhaupt Strafbar ist?
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Hajott schrieb am (19.06.2010 | 18:32):
Probier es aus, dann weißt du es. Ich werde jedenfalls nicht für Nazis irgendwelche juristischen Sachen recherchieren.
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hansalbers schrieb am (19.06.2010 | 18:41):
http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html
Ergänzung schreiben:



