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Ist es in Deutschland erlaubt seine kompletten Scheiben des Autos zu tönen?Geht das auch komplett mit Folie und wer macht soetwas?

Frage von anonym (11.01.2012 | 19:15)
Antwort wurde versendet

Hallo. Nein, das ist nicht erlaubt. "Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)" Sichtfeld: Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben; Siehe Quelle. Gruß

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (11.01.2012 | 19:36):
    Hier eine Mail von einem TÜV-Prüfer:
    http://www.autoextrem.de/showpost,s=4fdd944f8f9f2c21359db523 8f54f0a7&p-93321,postcount-7.htm Verstoß melden
  2. Luis schrieb am (11.01.2012 | 21:51):
    Hallo Hansalbers,
    Wenn's Danner schreibt, der Papst unter den Tüvlern, dann ist davon auszugehen, dass seine Bermerkungen richtig sind. Schick's raus!
    Verstoß melden
  3. rds schrieb am (11.01.2012 | 22:25):
    ich würde es auch so rausschicken! - stimmt mit dem Überein, was ich so kenne Verstoß melden

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