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iPhone-Frage
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Ist es Fahrerflucht wenn nach einen Personenschaden die Person einfach verschwindet ohne meine Daten entgegen zunehmen ?

Frage von anonym (03.05.2010 | 17:48)
Antwort wurde versendet

Du standest zur Angabe deiner Personalien bereit und hättest dem Gegner diese mitgeteilt. Insofern hast du deine Pflicht erfüllt. Wenn dein Gegenüber wegläuft, ist das SEIN Pech. Auf jeden Fall solltest du trotzdem Daten von Zeugen notieren und auf der nächsten Polizeidienststelle vorsprechen. Dann bist du sicher.

Quelle: Antwort von christopherturk (03.05.2010 | 17:57) und Bestätigung von Caro (03.05.2010 | 17:58)
Antwort wurde nicht versendet

Ich vermute es handelt sich um eine Grauzone! Jedoch schadet sich die Person, welche betroffen ist, letzendlich ja selber. Interessant wäre es zu erfahren, ob du die Daten der geschädigten Person erhalten hast. Ich würde abwarten und im Falle einer Anzeige/Anklage den Sachverhalt darlegen!

Antwort von Sunflex (03.05.2010 | 17:52)

Ergänzungen

  1. christopherturk schrieb am (03.05.2010 | 17:54):
    Ich glaube, ich vermute, dass Vermutungen in einer Wissenscommunity nichts verloren haben! Verstoß melden

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