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Ist es erlaubt mit einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit rum zu Rennen?

Frage von anonym (11.01.2011 | 08:27)
Antwort wurde versendet

Nein, Schreckschusswaffen sind Waffen im Sinne von § 250 II Nr. 1 StGB.

Quelle: Antwort von littlesista (11.01.2011 | 08:36) und Bestätigung von klawi (11.01.2011 | 09:00)

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