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Web-Frage
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Internet-Abo: Ich habe einen Widerruf per Einschreiben/Rückschein verschickt. Wie verhalte ich mich, wenn der Empfänger den Brief verweigert und ich ihn zurückbekomme? Der Empf. kann ja behaupten, ich hätte nicht widerrufen.

Frage von sv1970 (16.03.2010 | 23:47)
Antwort wurde versendet

Das kann der Empfaenger schlecht behaupten, denn Du kannst ja beweisen, dass Du den Widerruf abgeschickt hattest und er die Annahme verweigerte.
Du kannst aber auch ein Einschreiben Einwurf schicken: http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_ DE&xmlFile=link1015321_6396
Das duerfte auf jeden Fall reichen!

Quelle: Antwort von Holger55 (17.03.2010 | 02:26) und Bestätigung von incredible (17.03.2010 | 04:58)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

Ergänzungen

  1. Hajott schrieb am (16.03.2010 | 23:59):
    Einwurfeinschreiben. Das kann der Empfänger nicht verweigern, weil der Briefträger das in den Briefkasten wirft und danach bestätigt, dass er es eingeworfen hat. Es genügt, dass die Kündigung zugestellt ist (was durch diese Bestätigung passiert ist), der Empfänger muss nicht unbedingt Kenntnis vom Inhalt haben. Verstoß melden
  2. Hajott schrieb am (17.03.2010 | 00:00):
    Künndigung = Widerruf. :) Verstoß melden
  3. hansalbers schrieb am (17.03.2010 | 09:29):
    http://www.juraforum.de/forum/t189046/s.html Verstoß melden

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