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In einem Kino befindet sich kein Zuschauer, muss der Film trotzdem vorgeführt werden?

Frage von anonym (25.09.2010 | 20:06)
Antwort wurde versendet

So etwas wird Gott sei Dank (noch) nicht gesetzlich geregelt. Es liegt im Ermessen des Betreibers. Vielleicht kann es ja sein, dass noch ein Zuschauer etwas später nachkommt oder er lässt es einfach laufen, weil er im August-Sommerloch kein Saal zusätzlich braucht, um ein Film bspw. gleichzeitig laufen zu lassen.

Antwort von taranta (25.09.2010 | 21:24) und Bestätigung von Questlerianer (25.09.2010 | 21:35)

Ergänzungen

  1. tanimal schrieb am (25.09.2010 | 20:11):
    Wenn ein Baum im Wald umfällt und keiner ist, da um es zu hören. Macht er dann ein Geräusch?...

    Nein, natürlich nicht. Es wurde ja kein Vertrag geschlossen, der den Betreiber zum Zeigen eines Filmes verpflichten würde. Verstoß melden
  2. hansalbers schrieb am (25.09.2010 | 20:14):
    Wird aber i.d.R. trotzdem gestartet, könnte ja jemand später kommen. Verstoß melden
  3. tanimal schrieb am (25.09.2010 | 20:18):
    Außerdem was kostet es den Betreiber schon? Die Lichter sind aus, lediglich der Projektor wird betrieben. Verstoß melden

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