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Ich und meine frau sind deutsche. Im Urlaub in in der Türkei wird meine Tochter geboren. Welche srastsangehörigkeit hat meine Tochter nun. Bzw welche steht im Ausweis?

Frage von anonym (21.10.2011 | 23:06)
Antwort wurde versendet

Das Kind hat natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft, der ORT der Geburt ist dabei nicht entscheidend. Im Ausweis stünde dann nur ein türkischer GeburtsORT!
Durch Geburt wird ein Kind Deutscher, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit Deutscher ist.
Siehe Quelle.

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"Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit." Ausnahme: Kind wäre sonst staatenlos. Siehe Quelle

Quelle: Antwort von winni300 (22.10.2011 | 00:41)

Ergänzungen

  1. winni300 schrieb am (22.10.2011 | 00:34):
    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigke it#Durch_Geburt_.28Abstammungsf.C3.A4lle.29

    http://www.budapest.diplo.de/contentblob/1385246/Daten/81346 0/MB_Geburt_eines_Kindes_DownloadDatei.pdf

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  2. Feko44 schrieb am (22.10.2011 | 02:09):
    Ich denke mal sie wird immer noch einen deutschen pass bekommen aber wenn ihr wollt könnte sie auch tr Staatsbürgerin werden Verstoß melden
  3. Questlerianer schrieb am (22.10.2011 | 08:48):
    Das Kind ist natürlich deutsch! Der URLAUB verändert doch nicht die Staatsbürgerschaft! Die Erste Antwort auf die Frage ist definitiv falsch. Verstoß melden
  4. panoroma schrieb am (22.10.2011 | 11:16):
    #3: ausser in den USA, da gibt es dann die doppelte Staatsbürgerschaft:
    http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/06__FAQ/03__Kindes /__FAQ__Geburt__eines__Kindes.html Verstoß melden
  5. StanleyKubrick schrieb am (22.10.2011 | 11:20):
    Man unterscheidet übrigens grundsätzlich zwischen den Konzepten des "ius sanguinis" und "ius loqui". Verstoß melden
  6. StanleyKubrick schrieb am (22.10.2011 | 11:21):
    "ius soli" muss es heißen statt "ius loqui" - Sorry. Verstoß melden
  7. Questlerianer schrieb am (22.10.2011 | 11:33):
    # 4. Das stimmt natürlich - aber die Amis sind ja eh irgendwie etwas anders als andere Menschen ...^^

    # 6. Ist aber der entscheidende Aspekt, auch die Türkei betreffend!
    "Die Geburt auf türkischem Staatsgebiet verleiht die türkische Staatsangehörigkeit („ius soli“, Geburtsortsprinzip) nur, sofern das geborene Kind keine Staatsangehörigkeit durch Abstammung erwerben kann (Art. 4 türk. StAG)."
    http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkische_Staatsb%C3%BCrge rschaft#Erwerb Verstoß melden

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