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SMS-Frage
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Ich meinte nicht das Eigenkapital, sondern die Sicherheit, mit der die GmbH im Falle einer Insolvenz haftet.

Frage von anonym (31.07.2011 | 16:12)
Antwort wurde versendet

Keine Rechtsberatung
Die GmbH selbst haftet mit allem, was sie hat. Da wird nichts hinterlegt, Insolvenzverwalter/-Gericht entscheiden

Ergänzungen

  1. Waldi1972 schrieb am (31.07.2011 | 16:45):
    ... über die Verteilung des verbliebenen Vermögens und versuchen, Einigungen mit den Gläubigern zu erzielen. Welchen Sinn sollte eine Sicherheitseinlage beim Amtsgericht haben?
    Insolvenz heißt, XY ist zahlungsunfähig, es existiert kein "frei verfügbares Geld", das mal eben irgendjemandem als Sicherheit hinterlegt werden kann.
    Wenn ich Dich falsch verstanden habe, dann frag noch mal anders Verstoß melden

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