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Web-Frage
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Ich habe von der Stadt eine Mahnung bekommen über eine Sache vom Februar. Die Mahngebühren betragen 6 Euro (+ 20 Euro für den Ausweis). Ist zum einen die Höhe rechtens und müssen die mir nicht erst einmal ne Zahlungserinnerung

Frage von anonym (08.07.2011 | 19:20)
Antwort wurde versendet

Hallo, die Community konnte keine schnelle Antwort finden. Verwandte Fragen und Diskussionsmöglichkeiten sowie ggf. Tipps und Ratschläge zu Deiner Frage über Ausweis,Euro,Höhe,Mahngebühren,Sache,Stadt findest Du in den Ergänzungen.

Antwort von hiogi (08.07.2011 | 21:44) und Bestätigung von hiogi (08.07.2011 | 21:44)
Bewertung: negativ
Kommentar: Klar zahle ich. Es geht mir um die unverhältnismäßige Höhe der Mahngebühr!

Ergänzungen

  1. klawi schrieb am (08.07.2011 | 19:43):
    Ja. Nein. Verstoß melden
  2. Questlerianer schrieb am (08.07.2011 | 20:33):
    "... über eine Sache vom Februar."????

    Was soll die Frage? Natürlich ist das in Ordnung! Bezahl' Deine Schulden und gut! Du kannst natürlich auch warten, bis die Stadt - richtigerweise!! - ein Inkassobüro beauftragt.
    Verstoß melden

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