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Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht wie viel Jahre rückwirkend kann ich die Steuererklärung einreichen. Gibt es im Netz ein gutes Forum zu dem Thema mit tips

Frage von anonym (08.02.2012 | 06:19)
Antwort wurde versendet

Die Frist für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung (Antragsveranlagung), betrug bis 2007 zwei Jahre. Seit dem Wegfall dieser Regelung zum Jahresanfang 2008 gilt die allgemeine Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO, die VIER Jahre beträgt.
Hier ein Profi-Forum: http://goo.gl/Z8FIm

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