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SMS-Frage
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Ich habe eine halbtagsstelle für 650 e, meine Lebensgefährtin ist arbeitslos. Darf das Arbeitsamt MICH zu Bewerbungen verdonnern?

Frage von anonym (03.12.2009 | 07:10)
Antwort wurde versendet

Solange du Arbeitslosengeld beziehst ist die Bewerbungsforderung zulässig, da du seitens der Agentur für Arbeit als Arbeitslos gemeldet bist

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (03.12.2009 | 09:41):
    Dafür braucht man mehr Infos. ALG 1 oder 2? Wohnt ihr zusammen? Beziehst Du zusätzlich Unterstützung? Verstoß melden

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