Antworten und Tipps zur Frage

Skype-Frage
32

ich hab gehört dass jemand betrunken auto gefahren ist und dabei ein parkendes auto gestriffen hat. der spiegel war wohl kaputt. er ist dann abgehaun. ist er wegen fahrerflucht strafbar???

Frage von nap3l (20.03.2009 | 15:22)
Antwort wurde versendet

Sicher. Egal, ob er einen Spiegel oder ein ganzes Auto zerstört, das ist für den Tatbestand der Fahrerflucht unerheblich.

Quelle: Antwort von hansalbers (20.03.2009 | 15:33) und Bestätigung von StanleyKubrick (20.03.2009 | 15:33)
Bewertung: neutral
Kommentar: die antwort ist leider fachlich falsch

Ergänzungen

  1. Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:36):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html Verstoß melden
  2. hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:37):
    Begründung? Verstoß melden
  3. hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:41):
    Kommt die Begründung noch, bevor ich einen Verstoss melde? Verstoß melden
  4. Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:45):
    Nicht nap3l, sondern Nepp. Oder Depp? Verstoß melden
  5. avm01 schrieb am (20.03.2009 | 15:47):
    Bei Trunkenheit (wenn Vollsuff) kann eventuell der Schuldvorwurf entfallen (§ 20 - glaube ich - StGB). Dann geht das nur noch über die Rechtsfigur "actio libera in causa" (Handlung, die Anfangs im Grunde frei war) - wenn der "Täter" also schon während des Betrinkens den Vorsatz hatte, Fahrerflucht zu begehen, kann die Schuld eventuell bejaht werden. Im Endeffekt m.E. eine nicht zu vertretende Auffassung (macht der BGH aber immer noch so). Es hängt jedenfalls von der Promillezahl ab, die der Fahrer intus hatte... Verstoß melden
  6. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:47):
    ich muss mich 1. vor dir nicht rechtfertigen 2. musst du genauer recherchieren 3. werde ich jederzeit entsprechende fussnote in entsprechendem kommentar nennen können. liebe grüße:)

    (für ein grundsätzliche strafrechtliche bewertung genügt es nicht lediglich den gesetzestext zu lesen, sonst könnten ja bereits lehrer recht sprechen) Verstoß melden
  7. avm01 schrieb am (20.03.2009 | 15:48):
    @nap3I - warum fragst Du, wenn Du es weißt??? Verstoß melden
  8. hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:49):
    (für ein grundsätzliche strafrechtliche bewertung genügt es nicht lediglich den gesetzestext zu lesen, sonst könnten ja bereits lehrer recht sprechen)

    Dann antworten demnächst nur noch die Richter hier bei Hiogi. Du hast echt ganz schwer einen an der Waffel, spiel weiter mit Deinen Murmeln. Verstoß melden
  9. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:50):
    ich wusste die antwort natürlich noch nicht als ich die frage gestellt habe, habe mir nur parallel meine eigenen gedanken gemacht bzw. im gegensatz zu hansalbers gründlich recherchiert. aber deine kommentar wäre wohl eher als antwort geeignet gewesen Verstoß melden
  10. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:50):
    avm01, kannst ja dann noch die andere frage beantworten Verstoß melden
  11. avm01 schrieb am (20.03.2009 | 15:53):
    Guck mal in die Ergänzungen... Verstoß melden
  12. hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:55):
    Wir spielen nicht mit Psychokindern. Verstoß melden
  13. StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 15:55):
    Ich würde jetzt gerne noch einmal wissen, was an der Antwort sachlich falsch sein soll... Verstoß melden
  14. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:57):
    ist doch avms antwort zu entnehmen Verstoß melden
  15. Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:58):
    Nochmal - § 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!!
    http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html Verstoß melden
  16. Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:59):
    Ihr hab hier beide bisher nur rumgelabert, wo sind die Links zu entsprechenden, rechtsfesten Paragraphen? Verstoß melden
  17. StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 15:59):
    Im übrigen halte ich hier die alic für nicht einschlägig, da es mir vollkommen abwegig erscheint, dass der Täter noch im Zustand der Schuldfähigkeit Vorstz hinsichtlich einer Fahrerflucht hatte. Verstoß melden
  18. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:03):
    das die frage nach links etwas dumm ist muss ich denke ich nicht genauer erklären Verstoß melden
  19. StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 16:06):
    Ich möchte allerdings nochmal eine genauere Erklärung, warum die Antwort falsch sein soll:

    1. Die Merkmale des objektiven Tatbestandes des § 142 sind erfüllt.
    2. Es gibt keinen Anhaltspunkt, der den Vorsatz entfallen ließe.
    3. Die Handlung geschah rechtswidrig.
    4. Dafür, dass eine Schuldunfähigkeit vorlag, gibt deine Frage zumindest nicht genügend Anhaltspunkte. Verstoß melden
  20. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:12):
    eine allgemeine beantwortung der frage war so nicht möglich und ist sachlich falsch, es hätte differenzierend geantwortet werden müssen. Verstoß melden
  21. Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 16:16):
    Keine Links? Rechtsauffassungen nach eigenem Gutdünken?
    Über Dummheit solltest DU hier in keinem Fall weiterhin philosophieren.
    Schaumschläger! Verstoß melden
  22. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:16):
    wieso wirst du jetzt persönlich? es ist normal dass hier jeder mal einen fehler macht und wir lernen doch alle dazu...weisst du halt beim nächsten mal wie es vlt nicht machen solltest aber deshalb gleich persönlich werden? unnötig... Verstoß melden
  23. avm01 schrieb am (20.03.2009 | 16:16):
    Kommt mal wieder runter! § 20 (Schuldunfähigkeit) ist jedenfalls immer zu beachten, wenn Alkohol im Spiel ist (verminderte Schuldfähigkeit, § 21 übrigens ansonsten auch). Schuldunfähig überhaupt erst ab ner Grenze von 3,0 Promille (wenn ich mich richtig erinnere) - wer da noch Autofahren kann: sportlich! Verstoß melden
  24. StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 16:17):
    Also gut, hier die zutreffende Antwort:

    "Das kommt auf den genauen Alkoholmesswert des Fahrers an."

    1. Hätte dir das weitergeholfen?
    2. Sind in juristischen Fragestellungen keine Hinweise enthalten, die deutlich auf eine alkoholbedingte Schuldunfähigkeit schließen lassen, ist normalerweise davon auszugehen, dass keine Schuldunfähigkeit gegeben ist. Verstoß melden
  25. hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 16:19):
    Das ist eine persönliche Community hier, da darf man persönlich werden. Verstoß melden
  26. Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 16:31):
    Hansi, man weiß ja, wo's herkommt! ;-)
    http://www.hiogi.de/question/ich-mag-goagoer-nicht-der-schre ibt-immer-schlechte-antworten-weg-mit-dem-36115.html?back=
    Melden, und gut iss. Verstoß melden
  27. Mimbrocken schrieb am (20.03.2009 | 16:37):
    Sehr schön. Die wurde ja in neutral geändert. Danke hiogi.
    Wow nap3l, Du bist ja schon wieder raus. Oder hat man neuerdings in der Klapse Internet? Verstoß melden
  28. nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:39):
    falsche antworten bleiben falsche antworten, sie trotzen jeder polemik...müsstet ihr doch eigentlich wissen Verstoß melden
  29. Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 16:45):
    Und das (eine Änderung der Bewertung) dürfte das Mindeste sein, was mit dieser Frage auch passiert, Mim!
    Da die Antwort unter GENAUER BETRACHTUNG DER FRAGE sachlich und rechtlich absolut in Ordnung war.
    Verstoß melden
  30. Mimbrocken schrieb am (20.03.2009 | 16:54):
    Stimmt Dr. Questler. Mein Stan hat immer positiv verdient. Und die Antwort auch. Verstoß melden
  31. StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 16:59):
    :D Verstoß melden
  32. hansalbers schrieb am (26.03.2009 | 12:53):
    Bedankt. Verstoß melden

Ergänzung schreiben:

Zugeordnetes Thema:
,
Spiegel Stern Welt PC Welt Handelsbaltt Hamburger Abendblatt Deutsche Startups Giga

loading...