Antworten und Tipps zur Frage
ich hab gehört dass jemand betrunken auto gefahren ist und dabei ein parkendes auto gestriffen hat. der spiegel war wohl kaputt. er ist dann abgehaun. ist er wegen fahrerflucht strafbar???
Frage von nap3l (20.03.2009 | 15:22)
Sicher. Egal, ob er einen Spiegel oder ein ganzes Auto zerstört, das ist für den Tatbestand der Fahrerflucht unerheblich.

Bewertung: neutral
Kommentar: die antwort ist leider fachlich falsch
Ergänzungen
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Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:36):
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
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hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:37):
Begründung?
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hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:41):
Kommt die Begründung noch, bevor ich einen Verstoss melde?
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Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:45):
Nicht nap3l, sondern Nepp. Oder Depp?
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avm01 schrieb am (20.03.2009 | 15:47):
Bei Trunkenheit (wenn Vollsuff) kann eventuell der Schuldvorwurf entfallen (§ 20 - glaube ich - StGB). Dann geht das nur noch über die Rechtsfigur "actio libera in causa" (Handlung, die Anfangs im Grunde frei war) - wenn der "Täter" also schon während des Betrinkens den Vorsatz hatte, Fahrerflucht zu begehen, kann die Schuld eventuell bejaht werden. Im Endeffekt m.E. eine nicht zu vertretende Auffassung (macht der BGH aber immer noch so). Es hängt jedenfalls von der Promillezahl ab, die der Fahrer intus hatte...
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:47):
ich muss mich 1. vor dir nicht rechtfertigen 2. musst du genauer recherchieren 3. werde ich jederzeit entsprechende fussnote in entsprechendem kommentar nennen können. liebe grüße:)
(für ein grundsätzliche strafrechtliche bewertung genügt es nicht lediglich den gesetzestext zu lesen, sonst könnten ja bereits lehrer recht sprechen)
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avm01 schrieb am (20.03.2009 | 15:48):
@nap3I - warum fragst Du, wenn Du es weißt???
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hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:49):
(für ein grundsätzliche strafrechtliche bewertung genügt es nicht lediglich den gesetzestext zu lesen, sonst könnten ja bereits lehrer recht sprechen)
Dann antworten demnächst nur noch die Richter hier bei Hiogi. Du hast echt ganz schwer einen an der Waffel, spiel weiter mit Deinen Murmeln.
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:50):
ich wusste die antwort natürlich noch nicht als ich die frage gestellt habe, habe mir nur parallel meine eigenen gedanken gemacht bzw. im gegensatz zu hansalbers gründlich recherchiert. aber deine kommentar wäre wohl eher als antwort geeignet gewesen
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:50):
avm01, kannst ja dann noch die andere frage beantworten
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avm01 schrieb am (20.03.2009 | 15:53):
Guck mal in die Ergänzungen...
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hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 15:55):
Wir spielen nicht mit Psychokindern.
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StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 15:55):
Ich würde jetzt gerne noch einmal wissen, was an der Antwort sachlich falsch sein soll...
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 15:57):
ist doch avms antwort zu entnehmen
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Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:58):
Nochmal - § 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort!!
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
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Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 15:59):
Ihr hab hier beide bisher nur rumgelabert, wo sind die Links zu entsprechenden, rechtsfesten Paragraphen?
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StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 15:59):
Im übrigen halte ich hier die alic für nicht einschlägig, da es mir vollkommen abwegig erscheint, dass der Täter noch im Zustand der Schuldfähigkeit Vorstz hinsichtlich einer Fahrerflucht hatte.
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:03):
das die frage nach links etwas dumm ist muss ich denke ich nicht genauer erklären
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StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 16:06):
Ich möchte allerdings nochmal eine genauere Erklärung, warum die Antwort falsch sein soll:
1. Die Merkmale des objektiven Tatbestandes des § 142 sind erfüllt.
2. Es gibt keinen Anhaltspunkt, der den Vorsatz entfallen ließe.
3. Die Handlung geschah rechtswidrig.
4. Dafür, dass eine Schuldunfähigkeit vorlag, gibt deine Frage zumindest nicht genügend Anhaltspunkte.
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:12):
eine allgemeine beantwortung der frage war so nicht möglich und ist sachlich falsch, es hätte differenzierend geantwortet werden müssen.
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Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 16:16):
Keine Links? Rechtsauffassungen nach eigenem Gutdünken?
Über Dummheit solltest DU hier in keinem Fall weiterhin philosophieren.
Schaumschläger!
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:16):
wieso wirst du jetzt persönlich? es ist normal dass hier jeder mal einen fehler macht und wir lernen doch alle dazu...weisst du halt beim nächsten mal wie es vlt nicht machen solltest aber deshalb gleich persönlich werden? unnötig...
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avm01 schrieb am (20.03.2009 | 16:16):
Kommt mal wieder runter! § 20 (Schuldunfähigkeit) ist jedenfalls immer zu beachten, wenn Alkohol im Spiel ist (verminderte Schuldfähigkeit, § 21 übrigens ansonsten auch). Schuldunfähig überhaupt erst ab ner Grenze von 3,0 Promille (wenn ich mich richtig erinnere) - wer da noch Autofahren kann: sportlich!
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StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 16:17):
Also gut, hier die zutreffende Antwort:
"Das kommt auf den genauen Alkoholmesswert des Fahrers an."
1. Hätte dir das weitergeholfen?
2. Sind in juristischen Fragestellungen keine Hinweise enthalten, die deutlich auf eine alkoholbedingte Schuldunfähigkeit schließen lassen, ist normalerweise davon auszugehen, dass keine Schuldunfähigkeit gegeben ist.
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hansalbers schrieb am (20.03.2009 | 16:19):
Das ist eine persönliche Community hier, da darf man persönlich werden.
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Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 16:31):
Hansi, man weiß ja, wo's herkommt! ;-)
http://www.hiogi.de/question/ich-mag-goagoer-nicht-der-schre ibt-immer-schlechte-antworten-weg-mit-dem-36115.html?back=
Melden, und gut iss.
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Mimbrocken schrieb am (20.03.2009 | 16:37):
Sehr schön. Die wurde ja in neutral geändert. Danke hiogi.
Wow nap3l, Du bist ja schon wieder raus. Oder hat man neuerdings in der Klapse Internet?
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nap3l schrieb am (20.03.2009 | 16:39):
falsche antworten bleiben falsche antworten, sie trotzen jeder polemik...müsstet ihr doch eigentlich wissen
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Questlerianer schrieb am (20.03.2009 | 16:45):
Und das (eine Änderung der Bewertung) dürfte das Mindeste sein, was mit dieser Frage auch passiert, Mim!
Da die Antwort unter GENAUER BETRACHTUNG DER FRAGE sachlich und rechtlich absolut in Ordnung war.
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Mimbrocken schrieb am (20.03.2009 | 16:54):
Stimmt Dr. Questler. Mein Stan hat immer positiv verdient. Und die Antwort auch.
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StanleyKubrick schrieb am (20.03.2009 | 16:59):
:D
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hansalbers schrieb am (26.03.2009 | 12:53):
Bedankt.
Ergänzung schreiben:
Zugeordnetes Thema:
StVo,
Psychopath