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Web-Frage
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Ich bin beim telefonieren am Steuer erwischt worden. Im Bußgeldbescheid verlangen die Geier jetzt neben dem Bußgeld eine "Gebühr" i.H.v. 20 Euro. Wofür ist diese Gebühr?

Frage von anonym (15.01.2012 | 10:06)
Antwort wurde versendet

§ 107 Gebühren und Auslagen (OWiG): Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7.500 Euro. - Für Versand und Auslagen der Behörde. Details in der Quelle. Schönen Sonntag.

Quelle: Antwort von hansalbers (15.01.2012 | 10:13) und Bestätigung von Mimbrocken (15.01.2012 | 10:14)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

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