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Ich bin 20 Jahre alt und in der 13. Klasse eines Wirtschaftsgymnasiums, darf meine Lehrerin bei mehreren Fehlzeiten,meine Eltern darüber informieren mit der Begründung ich hätte Noch Schulpflicht?

Frage von dede1109 (15.07.2010 | 11:47)
Antwort wurde versendet

Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Laut niedersächsischem Schulgesetz z.B. darf sie das - allerdings nur, solange du der Unterrichtung deiner Eltern nicht widersprochen hast. Siehe dazu Quelle, § 55 (4). (Ist etwas zu lang, um es hier wiederzugeben.)
Schönen Tag!

Quelle: Antwort von littlesista (15.07.2010 | 12:11) und Bestätigung von ulrich (15.07.2010 | 12:23)

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