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SMS-Frage
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Ich bin 17,habe pkw Führerschein und darf in begleitung eines erwachsenen fahren.darf ich am 18 ten geburtstag alleine zum stadtamt und pappe holen?

Frage von anonym (11.10.2010 | 14:23)
Antwort wurde versendet

Ja darfst du. Eine genaue Erklärung dazu findest du in der Quelle.

Quelle: Antwort von Emre411 (11.10.2010 | 14:27) und Bestätigung von dasCARUSO (11.10.2010 | 14:30)

Ergänzungen

  1. Judy schrieb am (11.10.2010 | 14:31):
    http://www.fahrschule-alberti-herkenrath.de/fuehrerschein-ab -17.html
    Da steht aber: Mit der „Prüfungsbescheinigung“ darf der Fahrschüler mit Begleitung bis zu drei Monate nach seinem 18.Geburtstag fahren. Die Ausstellung eines Kartenführerscheins muss bis dahin erfolgt sein, was bei der Behörde zuvor beantragt werden muss. Ausschließlich der Kartenführerschein berechtigt den Fahrschüler ab dem 18. Lebensjahr ein Auto ohne Begleitung zu führen. Verstoß melden
  2. Judy schrieb am (11.10.2010 | 14:31):
    Ich versteh das so, dass man mit der Prüfbescheinigung auch nur begleitet fahren darf, auch wenn man schon 18 ist. Verstoß melden
  3. Judy schrieb am (11.10.2010 | 14:34):
    Jetzt hab ich aber auch das Gegenteil gefunden, und man darf wohl doch:
    http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17. php Verstoß melden
  4. HannesB schrieb am (11.10.2010 | 14:34):
    Also ich denke, dass er/sie ab dem 18. Geburtstag 0:00 Uhr im BESITZ der FahrERLAUBNIS ist. Den FührerSCHEIN kann er/sie nicht mitführen, da dieser ja zu dem Zeitpunkt noch "irgendwo" hinterlegt ist. Dies ist dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Verstoß melden

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