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ich bekome bald eine kleine tochter. ich will sie nach meinem urgrosvater benennen welcher dieter hiess , kann ich meine tochter dieter nennen?wenn nicht: kann ich beim amt so tun als wär sie n junge?

Frage von anonym (03.06.2010 | 19:16)
Antwort wurde versendet

Nein, das Gesetz schreibt vor, dass ein Mädchen nicht Dieter heissen kann. Aufgrund der Unterlagen wirst du wohl kaum ein Mädchen als Dieter anmelden können. Glaubst du wirklich, dass du schon erwachsen genug bist, um für ein Kind Verantwortung übernehmen zu können? Ich bezweifle das sehr stark.

Quelle: Antwort von christopherturk (03.06.2010 | 19:25) und Bestätigung von StanleyKubrick (03.06.2010 | 19:26)

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