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SMS-Frage
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Hi Folks, ich bin student und bekomme von meinen Eltern noch etwas Taschengeld um essen, wohnung etc. bezahlen zu können. Muss ich das in der steuererklärung angeben? Wie steht es mit erhaltenen Zuschüssen z.B erasmus programm. Wenn ja wo muss ich das angeben (bei arbeitslohn?) vielen dank im voraus

Frage von andyhenning (14.04.2009 | 16:10)
Antwort wurde versendet

Nein. Zuschüsse zum Studium und Taschengeld sind kein Verdienst. Nur etwaigen Arbeitslohn angeben. Siehe Quelle für Steuergrenzen.

Bewertung: positiv
Kommentar: keiner
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Nein, Taschengeld fällt nicht unter die sieben Einkunftsarten, sondern ist dem Gepräge nach als Unterhaltsleistung anzusehen. Zumindest, wen


Ergänzungen

  1. Clara schrieb am (14.04.2009 | 16:17):
    Puuh ... Steuerfachgehilfen oder Steuerberater hier? Sonst wird's schwierig. Selbst wenn - ich wüsste gern mal, ob wir hier überhaupt kostenlos Steuerberatung geben dürfen. Verstoß melden
  2. Clara schrieb am (14.04.2009 | 16:30):
    Hab die Frage mal im Forum gestellt:
    http://www.hiogi.de/feedbacks/posts/threadID:3055 Verstoß melden
  3. brutuz schrieb am (14.04.2009 | 17:41):
    Wenn Er Geld Taschengeld bekommt um Wohnung, Essen und so bezahlen zu können klingt es nicht so, als ob er sozialversicherungspflichtig beschäftigt wäre, außer vllt als Frieseuse in Mecklenburg-Vorpommern...
    Er zahlt dann also sowieso keine Steuern wegen denen er irgendeine Steuererklärung machen müsste.
    Tabak- und Branntweinsteuer gibts ja nicht zurückerstattet. Verstoß melden

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