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Hat man in Deutschland nach einem abgebrochenem Studium und späterer Aufnahme eines anderen, oder nach einem kompletten Wechsel des Studienfachs, weiterhin Anspruch auf BAföG?

Frage von anonym (03.09.2010 | 02:36)
Antwort wurde versendet

BAföG wird auch nach einem Fachrichtungswechsel gewährt. Dieser muss allerdings spätestens nach dem 3. Fachsemester erfolgt und aus einem gesetzlich anerkannten Grund vollzogen worden sein. Für die Änderung der Fachrichtung nach einem Studienabbruch gilt das Gleiche wie beim Fachrichtungswechsel (sh. Quelle).

Quelle: Antwort von littlesista (03.09.2010 | 08:11) und Bestätigung von Hori (03.09.2010 | 08:12)

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