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Hat man als abhängig Beschäftigter einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?

Frage von anonym (03.05.2011 | 14:28)
Antwort wurde versendet

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug. Allerdings genehmigen viele größere Betriebe den Sonder-Urlaub (meist einen Tag), da dies meist in der Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag oder sogar im Arbeitsvertrag geregelt ist. Also KEIN genereller Rechtsanspruch.

Quelle: Antwort von Hajott (03.05.2011 | 14:30) und Bestätigung von StanleyKubrick (03.05.2011 | 14:31)
Bewertung: positiv
Kommentar: keiner

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