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Hat ein Beratungslehrer Schweigepflicht?

Frage von HansD (16.09.2010 | 13:14)
Antwort wurde versendet

Hallo, grundsätzlich unterliegt ein Beratungslehrer der Schweigepflicht als Amtsträger nach §203 StGB. Er hat jedoch auch eine Informationspflicht gegenüber den Eltern (vor allem bei Kindern unter 18) sowie eine Meldepflicht gegenüber der Schulleitung, Jugendamt und Polizei, z.B. bei Straftaten und Drogen.

Quelle: Antwort von Fragmich (16.09.2010 | 13:20) und Bestätigung von hansalbers (16.09.2010 | 13:20)

Ergänzungen

  1. hansalbers schrieb am (16.09.2010 | 13:20):
    http://www.dilthey-schule.de/index.php?id=141 Verstoß melden

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